Direktwahl des SPÖ-Bundesparteivorsitzes durch die Parteimitglieder

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Die SPÖ befragt ihre Mitglieder zu den KandidatInnen für den SPÖ-Bundesvorsitz. Gemeinsam mit Lea Six und Dominik Roth habe ich ein Konzept für eine echte Vorsitzwahl verfasst. Darin schlagen wir vor, dass der oder die SPÖ-Bundesvorsitzenden nach einem Präferenzwahlverfahren (instant-runoff voting, Wahl mit integrierter Stichwahl) gewählt wird. Dabei werden die KandidatInnen gereiht. Die schwächeren KandidatInnen scheiden nach und nach aus. Ihre Präferenzen werden auf die aussichtreicheren KandidatInnen verteilt bis nur noch eine Person als Sieger oder Siegerin übrig bleibt. Eine Stichwahl ist nicht erforderlich. Ein Wahlgang ist ausreichend um einen oder eine von der absoluten Mehrheit der Wählenden präferierten Kandidaten oder präferierte Kandidatin zu wählen.

Mehr Informationen findet man auf dieser Webseite: https://vorsitzwahl.at/2023/

Demokratische Strukturen in der Sektion 8

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Im Jahr 2015 habe ich erstmals ein umfassendes Sektionsregulativ, eine Geschäftsordnung der Konferenz sowie eine Wahlordnung für die Sektion 8 verfasst. Seither wurden diese Organisationsdokumente mehrfach mit Unterstützung des Sektionsmitglieds Dominik Roth novelliert – immer mit dem Ziel die innerparteiliche Demokratie in der Sektion 8 auszubauen: mehr Pluralität, eine verbesserte demokratische Kontrolle und mehr Rechte für die Mitglieder.

Kompetitive Wahlen

In der Sektion 8 sind kompetitive innerparteiliche Wahlen nicht der Ausnahmefall, sondern ein wichtiger Bestandteil der Organisationsstruktur. Um die innere Pluralität zu fördern, schreibt die Wahlordnung bei vielen Wahlen das Verhältniswahlsystem vor: So werden Delegierte der Bezirkskonferenz sowie die KandidatInnen der Sektion 8 für die Bezirksvertretungsliste mittels Single Transferable Vote (STV) gewählt. Viele andere sozialdemokratische Parteien wie die PS in Frankreich, die PD in Italien oder die ALP in Australien wählen ihre Delegierten und Vorstandsmitglieder ebenfalls nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Freies Mandat & Pluralität

Innerparteiliche Pluralität und eine offene Diskussionskultur sehen wir als Stärke einer Partei. Beschlüsse der Sektion gelten daher nur für Personen, die im Auftrag und im Namen der Sektion Aufgaben für diese ausführen (vgl. Punkt (76) des Regulativs der Sektion 8). Alle anderen VertreterInnen der Sektion, insbesondere Delegierte in Parteigremien, sind an keine Beschlüsse der Sektion gebunden und in ihrem Abstimmungsverhalten nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Organisationsdokumente in der aktuellen Fassung vom 17.12.2022 zum Download:

Kommentar der anderen: Harmonische Farbenlehre reicht nicht

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Die beiden Parteien liegen im Farbspektrum sehr nahe beieinander, programmatisch gibt es jedoch deutliche Unterschiede. Es braucht eine Urabstimmung über Rot-Pink

Entscheidend sei nicht, welche Konstellation auf den ersten Blick zusammenpasst, sondern welche Inhalte als Basis für die Regierungszusammenarbeit vereinbart werden. Über diese Vereinbarung sollten die Mitglieder der SPÖ Wien maßgeblich mitentscheiden dürfen, fordern Andrea Schmidt und Oliver Zwickelsdorfer von der Sektion 8 der SPÖ Alsergrund im Gastkommentar.

Hier der Link zum „Kommentar der anderen“:

https://www.derstandard.at/story/2000121670952/harmonische-farbenlehre-reicht-nicht

www.parteidemokratie.at

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Unsere repräsentative Demokratie lebt von Parteien. Doch die Parteien können ihren demokratischen Aufgaben nur dann nachkommen, wenn sie selbst demokratisch organisiert sind. Das unterscheidet sie auch von Bewegungen zur reinen Unterstützung einer Führerfigur.

Regelmäßig wird, insbesondere in der SPÖ, die Forderung nach mehr innerparteilicher Demokratie laut. Doch neben fehlendem Bekenntnis dazu von Seiten der Führungsriege scheitert innerparteiliche Demokratie „im Kleinen“ oft einfach am Mangel an Erfahrung.

Als Sektion 8 setzen wir uns seit unserer Gründung für den Ausbau der innerparteilichen Demokratie ein. Wir leben diese Demokratie auch in unserem eigenen Bereich und konnten so bereits einiges an Erfahrung sammeln. Diese Erfahrung möchten wir nun als eine Art „Toolbox“ auch anderen ParteiaktivistInnen zur Verfügung stellen:

Wie organisiere ich eine interne Wahl?

Welche Wahlsysteme gibt es?

Wie entsteht ein inhaltlich wertvoller Antrag?

Hier ist der Link zur Website: http://www.parteidemokratie.at

Zehn Forderungen für eine SPÖ-Organisationsreform

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Die Konferenz der Sektion 8 hat am 14. Dezember 2019 auf Antrag von Oliver Zwickelsdorfer und Dominik Roth einstimmig einen Beschluss zur Organisationsreform in der SPÖ gefasst. Er ist bisher gefassten Beschlüssen zu dieser Thematik sehr ähnlich.

Zehn Forderungen für eine SPÖ-Organisationsreform

Als zentrales Problem der SPÖ sehen wir das Fehlen innerparteilicher Demokratie. Wer ernsthaft möchte, dass sich mehr Menschen ehrenamtlich engagieren, muss die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder deutlich erweitern. Dass die innerparteiliche Demokratie substanziell ausgebaut werden muss, zeigt sich besonders an folgenden Problemfeldern:

  • Einheitslistenwahlen statt Konkurrenzkandidaturen: In der Regel stimmt bei innerparteilichen Wahlen die Anzahl der KandidatInnen mit der Anzahl der zu vergebenden Funktionen überein. Das liegt vor allem daran, dass die Wahlkomitees bzw. die Wahlkommissionen einheitliche Wahlvorschläge unterbreiten. Wer nicht mit den Vorschlägen einverstanden ist, hat nur ein Mittel:  Wahlberechtige Delegierten können ihren Unmut allein durch Streichungen zum Ausdruck bringen. Das entscheidende Element fehlt aber: AlternativkandidatInnen stehen nicht zur Wahl.

  • Mitglieder ohne Einflussmöglichkeiten: Zwar gibt es zahlreiche Angebote mitzudiskutieren, an Entscheidungen können sich die SPÖ-Mitglieder aber meist nur auf Sektionsebene beteiligen. Das betrifft sowohl inhaltliche Entscheidungen als auch die Erstellung von Wahlvorschlägen für öffentliche Ämter und Mandate. Diese Entscheidungen werden meist nur von wenigen SpitzenfunktionärInnen getroffen – manchmal sogar ohne statutarische Legitimation.

  • Keine Abbildung der internen Vielfalt der Partei: Während in den meisten sozialdemokratischen Parteien die innerparteilichen Plattformen und Strömungen ein breites Meinungsspektrum widerspiegeln, gibt es in der SPÖ keine innere Diversifikation. Gruppen- und Flügelbildungen werden seit jeher mit großer Skepsis betrachtet. Minderheitenmeinungen bleiben daher oft ohne Gehör.

  • Tote Gremien: Parteigremien sind oft politisch leblose Orte, in denen kaum diskutiert oder strategische Arbeit geleistet wird. Die Mitglieder der Gremien sehen sich meist als RepräsentantInnen ihrer Bezirke oder Organisationen, aber nicht in der Verantwortung für die gesamte Organisation oder eine gemeinsame sozialdemokratische Vision, vor deren Hintergrund Entscheidungen auch auf niedriger Ebene eingebettet werden können.

Hieraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit einer Organisationsreform. Die folgenden 10 Forderungen, die aus dieser Analyse abgeleitet werden, müssen im Rahmen dieser Reform umgesetzt werden:

  • Wahlen mit Auswahlmöglichkeiten: Die einheitlichen Wahlvorschläge der Wahlkomitees bzw. der Wahlkommissionen müssen abgeschafft werden. Jedes Mitglied soll sich bewerben können, sofern es eine gewisse Anzahl von Unterstützungserklärungen erhalten hat. Sowohl bei der Erstellung von Wahlvorschlägen für öffentliche Mandate und Ämter, als auch bei der Wahl von Delegierten, Vorständen und Vorsitzenden soll es in Zukunft mehr KandidatInnen als zu vergebende Positionen geben.

  • Direktwahlen: Delegierte und Parteigremien sowie die Vorsitzenden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene sollen direkt durch die SPÖ-Mitglieder der jeweiligen Ebene gewählt werden. Zum Beispiel sollen alle Mitglieder einer Landesorganisation den oder die Vorsitzende dieser Landesorganisation wählen.

  • Vorwahlen: Die Erstellung der Wahlvorschläge für öffentliche Mandate und Ämter soll durch interne Vorwahlen unter Beteiligung aller SPÖ-Mitglieder erfolgen. In weiterer Folge soll aber auch die Abhaltung von offenen Vorwahlen unter Einbeziehung von SympathisantInnen angedacht werden.

  • Mitgliederentscheide: Nach internationalem Vorbild sollen die sozialdemokratischen Parteimitglieder vermehrt durch Mitgliederentscheide eingebunden werden. Koalitionsabkommen sollen der Zustimmung einer Mehrheit der Mitglieder bedürfen.

  • Klare Regeln für innerparteiliche Wahlen und Abstimmungen: Bei kompetitiven innerparteilichen Wahlen und Abstimmungen muss es faire Regeln für den Wahlkampf geben: Die strikte Neutralität der Parteisekretariate, eine klare Begrenzung der Wahlkampfkosten sowie Zugang zu Mitgliederlisten müssen im Statut klar geregelt werden.

  • Verhältniswahl statt Mehrheitswahl: Um auch relevanten Minderheiten in der Partei eine Stimme zu geben, sollen Wahlen von Parteigremien wie Vorständen, Ausschüssen und Delegierten nach dem Verhältniswahlsystem und nicht wie bisher nach dem Mehrheitswahlsystem durchgeführt werden.

  • Funktionsfähige Parteigremien: Vorstände sollen auf eine arbeitsfähige Größe verkleinert werden, einzelne Vorstandsmitglieder sollen klare Aufgabenbereiche zugewiesen bekommen. Zusätzlich soll ein Parteikonvent mit einer größeren Anzahl an Mitgliedern nach Vorbild der SPD und der Labour Party im Statut verankert werden. Er soll in regelmäßigen Abständen zwischen den Parteitagen tagen und für den Politikformulierungsprozess verantwortlich sein. Diese Parteikonvente dürfen jedoch keinesfalls als Argument für längere Fristen zwischen den Parteitagen dienen.

  • Doppelfunktionen einschränken: Bezahlte politische Funktionen und Angestelltenverhältnisse in der SPÖ sollen nicht von derselben Person in Personalunion ausgeführt werden. Zudem sind Ämterkumulierungen zu vermeiden bzw. stark einzuschränken. Stattdessen sollen politische Funktionen auf so viele Menschen wie möglich aufgeteilt werden.

  • Sektionen und Ortsorganisationen stärken: Als Strukturen an der Basis garantieren die Sektionen das Überleben der SPÖ. Sie sollen daher mehr politischen Spielraum und einen größeren Anteil an den Mitgliedsbeiträgen erhalten.

  • Transparenz und Information: Wichtige Informationen sollen für Mitglieder leicht auffindbar zugänglich sein. Dazu gehören unter anderem Statuten und Geschäftsordnungen, Anträge der Parteitage in durchsuchbarer Form und mit aktuellem Umsetzungsstand sowie das Organigramm der Partei inklusive Kontaktmöglichkeiten aller FunktionsträgerInnen.

Reform des Statuts der SPÖ Wien: Besser gar nicht, als so.

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Eva Maltschnig
Dominik Roth
Oliver Zwickelsdorfer

Wenige Tage vor dem Landesparteitag am 27. April 2019 wird den Delegierten ein Vorschlag für eine Reform der Statuten der SPÖ Wien vorgelegt. Für eine Diskussion der Vorschläge bleibt wenig Zeit. Eine Einbindung breiter Teile der Partei war bei der Erstellung der Reformvorschläge nicht vorgesehen. Dabei braucht die SPÖ dringend eine Diskussion über die Öffnung und Demokratisierung ihrer Strukturen. Schritte in diese Richtung werden mit dieser Statutenreform allerdings kaum gesetzt.

Die SPÖ-Matrjoschka

Wir setzen uns als Sektion Acht seit vielen Jahren dafür ein, dass die Entscheidungswege zwischen Mitgliedern und Parteispitze verkürzt werden. Wir halten das für nötig, weil die derzeitige verschachtelte Organisationsstruktur intransparent, kostenintensiv und völlig aus der Zeit gefallen ist. Sie schaut aus wie eine 130 Jahre alte Matrjoschka-Puppe.

Um das zu illustrieren, sei an dieser Stelle die Zusammensetzung der Delegierten des Landsparteitags erklärt. Am Parteitag delegiert sind:

  • die Mitglieder des Wiener Ausschusses. Dieses Gremium besteht aus den Mitgliedern des Wiener Vorstandes, den Bezirksparteivorsitzenden, den hochrangigen MandatarInnen und FunktionärInnen und einigen Organisations-VertreterInnen. Alle wesentlichen politischen Figuren der SPÖ Wien sind darin enthalten.
  • der Wiener Frauenvorstand
  • der Wiener Prüfungsausschuss
  • etliche Delegierte der Organisationen
  • 120 GewerkschafterInnen
  • 600 Bezirksdelegierte. Von ihnen werden je 6 als “Grunddelegierte” jedem Bezirk zugestanden, der Rest, also 462 Delegierte, werden nach Mitgliederstärke an die Bezirke vergeben.

Das Matrjoschka-Prinzip bedeutet also, dass die Mitglieder der relevantesten Gremien immer automatisch auch im nächsten Gremium delegiert sind. Wer im Parteipräsidium ist, ist automatisch im Parteivorstand. Wer im Parteivorstand ist, ist automatisch im Wiener Ausschuss. Wer im Wiener Ausschuss ist, ist automatisch am Landesparteitag. Gremium für Gremium wird eine Schicht ergänzt, die größte Matrjoschka, der Wiener Landesparteitag, zählt knapp 1.000 Delegierte. Nur knapp die Hälfte dieser Delegierten werden nach Mitgliederstärke verteilt, der große Rest ist qua Funktion delegiert. VerfechterInnen dieser verschachtelten Delegierungsmodalität loben das Matrjoschka-Prinzip für seine ausgleichende Wirkung, der Kompromiss ist quasi im System eingebaut.

Wir finden, dass neben mangelnder Transparenz diese Struktur ein massives Entscheidungs-Übergewicht im hauptamtlichen Teil der SPÖ produziert. Es macht die Partei starr, träge und stellt eine maximale Distanz zwischen Mitgliedern und Entscheidungen her.

Das neue Statut sieht nun vor, diese größte Matrjoschka nur noch alle zwei Jahre zum Einsatz zu bringen. Eine kleinere Variante des Landesparteitags, die Wiener Konferenz, soll in den alternierenden Jahren tagen und über Anträge entschieden. Der Matrjoschka-Modus bleibt unangetastet: Zusätzlich zum Wiener Ausschuss und den “den der SPÖ zurechenbaren Mitgliedern der Stadtregierung” [1] werden einige Organisationsdelegierte, 150 Bezirksdelegierte, von denen nur 104 nach Mitgliederstärke verteilt werden, sowie 30 Delegierte der Gewerkschaft auf der Wiener Konferenz stimmberechtigt sein. Statt knapp 1.000 Delegierte stimmen etwa 350 über die Anträge ab, ein knappes Drittel davon wird über einen Mitgliederschlüssel an die Bezirke verteilt. Der Anteil jener Delegierten, die nicht hauptamtlich für die SPÖ tätig sind, wird deutlich sinken, der Einfluss jener, die ohnehin regelmäßig in politische Entscheidungen der Partei eingebunden sind, steigt im Verhältnis weiter an. Die Wiener SPÖ wird damit noch mehr zur Funktionärspartei, als sie es bereits ist. Das ist aus unserer Sicht das Kernproblem dieser Statutenänderung.

Es ist unbestritten, dass Landesparteitage mit 1.000 Delegierten kostspielige Angelegenheiten mit teilweise zweifelhafter Debattenqualität sind. Demokratische Entscheidungen könnten viel simpler, klarer und billiger (z.B. durch die Direktwahl von ParteifunktionärInnen durch die Mitglieder) durchgeführt werden. Durch die Einführung von diesem neuen Gremium wird aber kein einziges Mitglied neu oder zusätzlich eingebunden werden. Debatten laufen kontrollierter und vorhersehbarer ab, ein “Faux-Pas” wie die Abschaffung des kleinen Glücksspiels wird in Zukunft noch unwahrscheinlicher werden.

Ausgewählte Änderungen im Detail

Viele der vorgeschlagenen Änderungen sind eher redaktioneller Natur: So werden Gremien, die real nicht existieren und keine Bedeutung für die Parteiarbeit haben (wie zum Beispiel der Sektionsbildungsausschuss oder die Vertrauenspersonenversammlung), ersatzlos abgeschafft. Die Gastmitglieder, die als neue Mitgliedschaftskategorie bundesweit eingeführt wurden, werden nun auch im Statut der SPÖ Wien berücksichtigt. Andere Änderungen hingegen verändern die Funktionsweise der Wiener Partei wesentlich.

Funktionsdauer der Sektionsgremien (§ 6)

Durch die Reform wird die Wahlperiode für Sektionen mit zwei Jahren festgesetzt. Bisher waren grundsätzlich Wahlen der Mitglieder des Sektionsausschuss und der Sektionskontrolle auch in Jahresabständen möglich. Die Bezirkskonferenz konnte über die Funktionsdauer der Organe in ihrem Bereich entscheiden. Gerade neue Mitglieder haben dadurch nun seltener die Möglichkeit, in Funktionen Verantwortung für die Partei auf Sektionsebene zu übernehmen. Eine Beibehaltung der flexibleren Regelung wäre unserer Meinung nach sinnvoll gewesen.

Sektionsausschuss (§ 7)

Die Zusammensetzung des Sektionsausschusses wird neu geregelt: So gibt es nun in jeder Sektion verpflichtend einen JG-Referenten oder eine JG-Referentin. Der Katasterführer bzw. die Katasterführerin (eine Art MitgliederreferentIn) wird als Funktion im Sektionsausschuss abgeschafft. Aus Erfahrung wissen wir, wie wertvoll es für eine funktionierende Sektion ist, dass Mitglieder und insbesondere auch neue AktivistInnen eine institutionalisierte Ansprechperson für Fragen aller Art in der Sektion haben. Dass gerade diese Position abgeschafft wird, anstatt sie in einen tatsächlichen Mitgliederreferenten/eine Mitgliederreferentin zu verwandeln, können wir nicht nachvollziehen.

Funktionsdauer der Bezirksgremien (§ 13)

Analog zur Sektionsebene wird auch im Bezirk eine zweijährige Funktionsperiode festgelegt. Wir erachten diese Änderung auf Bezirksebene aber als weit weniger problematisch als jene auf Sektionsebene. Dennoch bezweifeln wir die Sinnhaftigkeit dieser nun verpflichtenden 2-jährigen Funktionsdauer.

Bezirkskontrolle (§ 20)

Der Bezirkskontrolle die Überprüfung der Umsetzung von Anträgen sowie der Quotenregelung als Aufgabengebiet zu übertragen, halten wir für eine sinnvolle Ergänzung.

Landesparteitage in jedem zweiten Jahr (§ 28)

Die wohl wichtigste und gleichzeitig auch problematischste Änderung im neuen Statut der SPÖ Wien ist die Regelung, den Landesparteitag nur mehr in jedem zweiten Jahr zusammentreten zu lassen. Der Landesparteitag ist in seiner Zusammensetzung jenes Gremium der SPÖ Wien, das alle Teile der Partei repräsentiert und die Mitgliedschaft in ihrer Vielfalt am besten abbildet.

Aufgrund seiner Größe nehmen an seiner Tagung nicht nur die führende FunktionsträgerInnen auf Landes- und Bezirksebene teil, sondern auch viele VertreterInnen der Sektionen, die sonst in keine weitreichenden politischen Entscheidungen eingebunden sind. Annähernd die Hälfte der knapp 1.000 Delegierten des Landesparteitages werden nach Mitgliederstärke verteilt. Er ist dadurch auch ein guter Indikator dafür, welche Positionen die Mehrheit der aktiven Mitglieder vertritt. Gremien, in denen hauptsächlich hauptamtliche FunktionsträgerInnen und MandatarInnen vertreten sind, bilden die in der SPÖ Wien vertretenden Meinungen und Positionen hingegen deutlich schlechter ab.

Wiener Konferenz statt jährlichen Tagungen des Landesparteitags (§ 29)

Als Ersatz für die jährliche Tagung des Landesparteitages ist die Abhaltung von Tagungen der Wiener Konferenz gedacht. Diese bestehen aus einer deutlich kleineren Anzahl von Mitgliedern (etwa 350), sollen aber in jenen Jahren, an denen keine Tagungen des Landesparteitags stattfinden, die Aufgabe der Beschlussfassung über die Anträge der „antragsberechtigten“ Gliederungen und Organisationen übernehmen. Dies ist neben der Wahl der Mitglieder des Vorstands die wichtigste Aufgabe des Landesparteitags.

Die deutlich geringere Zahl der Delegierten bedingt, dass vor allem „höherrangige“ FunktionsträgerInnen aus den Bezirks- und Vorfeldorganisationen als Delegierte vertreten sein werden. Nur noch etwa 30% der teilnehmenden Delegierten werden nach Mitgliederstärke bestimmt. Dies macht die Ergebnisse der Abstimmungen über die Anträge besser vorhersehbar und für die Parteiführung auch leichter steuerbar. Die Zahl der Delegierten der sozialdemokratischen Organisationen (z.B. BSA, VSStÖ, usw.) wird teilweise auf ein Sechstel reduziert. Die Zahl der Bezirksdelegierten reduziert sich auf ein Viertel (mindestens 150 statt 600). Dies führt auch dazu, dass Sektionen aus “kleinen Bezirken” gar nicht mehr vertreten sein werden. Macht der Wiener Ausschuss von der Möglichkeit gebrauch, die Delegiertenzahl für die Bezirke mit mehr als 150 anzusetzen, so wird das Gewicht der sozialdemokratischen Organisationen noch weiter sinken, da deren Repräsentation eine fixe Delegiertenzahl vorsieht.

Zudem ist die Abgrenzung zwischen dem weiteren (Landesparteitag) und dem engeren Gremium (Wiener Konferenz) nicht definiert. Es bleibt unklar, welche Aufgaben die Konferenz statt des Parteitags wahrnehmen kann. Das liegt auch daran, dass die Regelungen zum Landesparteitag im Detail im Statut ausgeführt sind (Teilnahme, Delegierungen der Bezirksorganisationen, Einberufung, Anträge). Zur Wiener Konferenz findet sich allerdings nur ein kurzer Absatz im Statut wieder, die Details sollen erst im Wiener Ausschuss beschlossen werden.

Mitgliederbefagung (§ 46)

Als einzige kleine Konzession an Mitglieder-Mitbestimmung wird die neue Regelung des SPÖ Bundesstatuts nachgezogen, wonach in Zukunft ein schriftliches Verlangen von 5% der Mitglieder statt wie bisher 10% reicht. Neu ist jedoch, dass zusätzlich aus mindestens 8 Bezirken 25% der Mitglieder schriftlich eine Mitgliederbefragung verlangen müssen, um das nötige Quorum zu erreichen. Das Ergebnis der Befragung ist jedoch weiterhin nicht bindend. Auch in Anbetracht des eher geringen Enthusiasmus der Wiener Landespartei in der Statutenreform der Bundes-SPÖ kann man aus diesem kleinen Abschnitt keine besondere Freude an der Öffnung oder Demokratisierung der Wiener SPÖ herauslesen.

Was man stattdessen machen sollte

Die Verkleinerung von Parteigremien lehnen wir nicht grundsätzlich ab, im Gegenteil. Oftmals wird in kleineren Gremien anders diskutiert, einzelne Personen kommen öfter zu Wort und können ihren Standpunkt somit besser darstellen. Eine Verkleinerung ist aber dann problematisch, wenn sie nicht mit der umfassenden Demokratisierung der Wahl der Delegierten einhergeht. Denn nur so kann vermieden werden, dass nur SpitzenfunktionärInnen die inhaltliche Linie der Partei vorgeben.

Dabei wären gerade jetzt Schritte in die gegenteilige Richtung dringend notwendig. Folgende Maßnahmen täten unserer Meinung nach not: Vorwahlen für den Gemeinderat und die Bezirksvertretungen, Direktwahlen für Parteiämter sowie eine bessere Abbildung von Minderheitenpositionen. – All das findet sich in dem vorgelegten Statutenentwurf nicht wieder. Unsere Forderungen finden sich im Detail hier: 10 Forderungen für eine Organisationsreform der SPÖ Wien (SPÖ-Landesorganisation Wien) aufbauend auf dem Beschluss der Konferenz der Sektion 8 am 13.12.2014.

Die Delegierten der Sektion 8 werden dem Statutenentwurf daher am Landesparteitag nicht zustimmen.

[1] Dieser Passus dürfte nur Veronika Kaup-Hasler betreffen, da alle anderen Mitglieder der Stadtregierung Mitglieder des Wiener Ausschusses sind.

Kompetitive Wahlen in der Sektion 8 der SPÖ Alsergrund 2015 – 2022

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Im Jänner 2015 wurde die erste wirklich kompetitive Wahl in der Sektion 8 der SPÖ Alsergrund durchgeführt. Damals haben die Sektionsmitglieder 11 KandidatInnen für den Wahlvorschlag der Bezirksvertretung Alsergrund gewählt. 22 Personen haben sich damals um einen Listenplatz auf der Bezirksliste beworben.

Seither finden auf jeder Konferenz der Sektion kompetitive Wahlen statt, bei denen meist doppelt so viele BewerberInnen antreten als Mandate zu vergeben sind. Das ist mittlerweile eine gute Tradition.

Ich habe eine kurze Übersicht über die kompetitven Sektionswahlen in Form einer Tabelle zusammengestellt:

Vorwahlkonzept für die Nationalratswahl

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Die nächste Nationalratswahl kommt bestimmt. Dafür braucht die SPÖ vielfältige und engagierte KandidatInnen. Statt der üblichen Hinterzimmer-Entscheidungen sollte die SPÖ auf Demokratie setzten und die Mitglieder die KandidatInnenliste bestimmen lassen. Das ist nicht nur eine Frage demokratischer Grundsätze, sondern birgt reale Potenziale: Vorwahlen mobilisieren und schärfen das politische Profil.

Das vorliegende Konzept soll zeigen, wie solche Vorwahlen funktionieren können:

2016-12 Vorwahlkonzept Nationalratswahlen Sektion 8